Trainingsänderung ab 29. Oktober 2020

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der ab dem 1.Dezember 2020 gültigen Fassung veröffentlicht.

Daraus ergibt sich, dass weiterhin jegliche Sportausübung in den Vereinen bis auf Widerruf durch die Landesregierung und dem Stadtsportbund verboten bleibt.

Bleibt alle gesund, denn es wird auch wieder weiter gehen.

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